Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

WAVIN ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Für jede Lieferung oder Bereitstellung von Produkten und/oder Dienstleistungen (jeweils wie unten definiert) durch das Mitglied der Wavin-Gruppe, die in einem Auftrag (wie nachstehend definiert) ("Verkäufer") an die Person, die Firma oder das Unternehmen, die/das die Produkte und/oder Dienstleistungen vom Verkäufer erwirbt ("Kunde"), (jeweils auch als "Partei" und zusammen als die "Parteien" bezeichnet) gelten diese Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen (die "Geschäftsbedingungen"). Diese stellen den gesamten und ausschließlichen Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Kunden dar. Alle früheren, von und zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen werden hiermit durch den Vertrag (wie nachstehend definiert) ersetzt und alle zusätzlichen oder anderen Bedingungen (einschließlich der allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden), die der Kunde aufzuerlegen oder einzubeziehen wünscht, werden ausdrücklich abgelehnt, unabhängig davon, ob sich der Kunde auf diese Bedingungen in einem Angebot oder in einer an den Verkäufer gerichteten Mitteilung bezieht. Sie sind für den Verkäufer nicht bindend, sofern dieser die Bedingungen nicht ausdrücklich schriftlich, ggf. durch den bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers, unter besonderer Bezugnahme auf diese Bedingungen, angenommen hat.

1. Definitionen

1.1 1.1 In diesen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe und Sätze die folgende Bedeutung:

Vertrag: bezeichnet eine Auftragsbestätigung/Bestellung zusammen mit diesen Geschäftsbedingungen.

Anwendbares Recht: bezeichnet jedes Gesetz, Satzung, Anordnung, Verfügung, Regel, einstweilige Verfügung, Lizenz, Genehmigung, Zustimmung, Vereinbarung, Regelung, Auslegung, Vertrag, Urteil oder gesetzgebende oder administrative Maßnahme einer zuständigen Regierungsbehörde, die für die Lieferung oder Bereitstellung von Produkten und/oder Dienstleistungen gilt.

Kunde: hat die in der Einleitung zugewiesene Bedeutung.

Fertigprodukte: sind alle Produkte, die gemäß einer vom Kunden gelieferten Spezifikation vorgefertigt oder montiert werden.

Produkte: bezeichnet Waren, Materialien und andere Gegenstände, die der Verkäufer zugesichert hat, dem Kunden gemäß dem Vertrag zu liefern.

Bestellung: bezeichnet die Auftragsbestätigung/Bestellung des Kunden für die gemäß Ziffer 2 zu liefernden Produkte oder Dienstleistungen.

Verkäufer: hat die in der Einleitung zugewiesene Bedeutung.

Dienstleistungen: bezeichnet die Dienstleistungen (einschließlich digitaler Dienstleistungen) die der Verkäufer zusichert, für den Kunden im Rahmen des Vertrags zu erbringen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: haben die in der Einleitung zugewiesene Bedeutung.

1.2 Auslegung. Im Vertrag,

(a) Ein Verweis auf eine Person umfasst eine natürliche Person, eine Körperschaft oder eine nicht eingetragene Körperschaft (unabhängig davon, ob sie eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt oder nicht).

(b) Ein Verweis auf eine Partei umfasst auch ihre Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger.

(c) Ein Verweis auf Gesetze oder eine Rechtsvorschrift ist ein Verweis auf sie in der jeweils geänderten oder erneuerten Fassung. Ein Verweis auf Gesetze oder eine Rechtsvorschrift umfasst alle nachrangigen Rechtsvorschriften, die nach diesen Gesetzen oder Rechtsvorschriften erlassen werden.

(d) Alle Wörter, die den Begriffen einschließlich, insbesondere, zum Beispiel oder irgendeinem ähnlichen Ausdruck folgen, sind als veranschaulichend zu verstehen und dürfen den Sinn der Worte, der Beschreibung, der Definition, der Formulierung oder des Begriffs, der diesen Worten vorausgeht, nicht einschränken.

(e) Eine Bezugnahme auf etwas Schriftliches umfasst Fax und E-Mail.

(f) Die Einleitung und Anlage sind Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen.

1.3 Länderspezifische Bestimmungen

Die länderspezifischen Bestimmungen in Anlage 1 werden hiermit in diese Geschäftsbedingungen aufgenommen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einem Begriff in einer Bestellung, den länderspezifischen Bestimmungen und diesen Geschäftsbedingungen, gilt der Begriff in dem Dokument, das zuerst genannt wurde. Im Falle eines Konflikts zwischen einer übersetzten Bestimmung in einer Bestellung, den länderspezifischen Bestimmungen oder diesen Geschäftsbedingungen und dem englischen Begriff hat das englische Äquivalent Vorrang.

2. Bestellungen

2.1 Bedingungen. 2.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für jede Bestellung. Alle zusätzlichen oder anderen vom Kunden vorgeschlagenen Bedingungen (einschließlich aller allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden), die der Kunde aufzuerlegen oder einzubinden versucht, werden ausdrücklich abgelehnt, unabhängig davon, ob der Kunde sich auf diese Bedingungen in einer Angebotsanfrage, einer anderen an den Verkäufer gerichteten Mitteilung oder anderweitig bezieht. Sie sind für den Verkäufer nicht bindend, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich unter besonderer Bezugnahme auf diese Ziffer durch den bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers anerkannt.

2.2 Bestellungen. Der Kunde kann dem Verkäufer Bestellungen für Produkte und Dienstleistungen einreichen. Jede Bestellung gilt als separates Angebot des Kunden zum Kauf von Produkten oder Dienstleistungen zu den Bedingungen dieses Vertrags, das der Verkäufer nach eigenem Ermessen akzeptieren oder ablehnen kann - auch wenn die Bestellung des Kunden auf ein Angebot des Verkäufers folgt. Eine Bestellung gilt als vereinbart und ein Vertrag kommt erst zustande, wenn (a) der Verkäufer eine vom Kunden erteilte Bestellung schriftlich bestätigt oder (b) der Verkäufer mit der Ausführung dieser Bestellung beginnt. Unbeschadet des Vorstehenden kann der Verkäufer vom Kunden verlangen, eine Mindestmenge oder eine Mindestanzahl pro Bestellung zu bestellen.

2.3 Änderungen, Details, NCNR. Bestellungen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht geändert, storniert oder umgebucht werden. Alle Bestellungen müssen schriftlich erteilt werden und müssen die Produkte und Dienstleistungen, Stückmengen, Teilnummern, anwendbare Preise und angeforderte Liefertermine der Produkte oder Dienstleistungen, die gekauft werden, enthalten. Der Verkäufer kann bestimmte Produkte und Dienstleistungen nach eigenem Ermessen als nicht kündbar und nicht rückgabefähig ("NCNR") bezeichnen, und der Verkauf dieser Produkte unterliegt besonderen Bedingungen in Bezug auf die Bestätigung des Verkäufers für eine Bestellung oder einen NCNR-Brief (falls zutreffend), die Vorrang haben und alle anderslautenden Bedingungen, die hier oder anderswo enthalten sind, ersetzen. Lehnt der Kunde solche besonderen Geschäftsbedingungen nicht unverzüglich ab, gelten diese als angenommen. Vorgefertigte Produkte sind in jedem Fall nicht stornierbar und können nicht zurückgegeben werden.

3. Preise

3.1 Preise. Der Preis der Produkte und/oder Dienstleistungen ist der im Vertrag angegebene Preis oder, wenn kein Preis im Vertrag festgelegt ist, ist der in der veröffentlichten Preisliste des Verkäufers angegebene Preis, der zum Datum der Bestellung gültig ist, maßgebend. Der Kunde zahlt zusätzlich die im Vertrag angegebenen Beträge (einschließlich derjenigen, auf die in Ziffer 5.1 und 11 dieser Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird). Sollte nach Abschluss des Vertrages eine Änderung bei Rohstoffpreisen, Arbeits- oder Herstellungskosten, Wechselkursschwankungen, Erhöhungen von Steuern, Löhnen, Abgaben, Beiträgen jeglicher Art, seien sie durch die Regierung auferlegt oder nicht, ist der Verkäufer berechtigt, den vereinbarten Preis einseitig zu ändern. Wird dieses Recht ausgeübt und der Verkäufer möchte den vereinbarten Preis innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss erhöhen, hat der Kunde zwei (2) Wochen Zeit, den Vertrag zu kündigen. Der Kunde ist nicht berechtigt, vom Verkäufer in dieser Hinsicht eine Entschädigung zu verlangen. Die Preisnotierungen verfallen automatisch innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem ausgestellten Datum oder wie im Angebot anders angegeben. Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Verkäufer für Bestellungen unter einem Mindestmengen- oder Bestellwert eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen kann, die in der Bestellung enthalten ist. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, einen Eiltarif für Bestellungen zu berechnen, die vor den veröffentlichten oder vereinbarten Vorlaufzeiten geliefert werden müssen.

3.2 Zusätzliche Preisverpflichtungen. Der Preis in einem Vertrag setzt voraus und hängt davon ab, dass die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen durch den Verkäufer an den Kunden nicht direkten oder indirekten Verpflichtungen unterliegt, die dem Verkäufer auferlegt werden und/oder einem Aufrechnungsmechanismus oder einer industriellen Beteiligung oder einem anderen Ereignis unterliegen, die direkt oder indirekt zu einer Erhöhung des Kostenpreises der Produkte und/oder Dienstleistungen führen würden („Zusätzliche Preisverpflichtungen"). Für den Fall, dass zusätzliche Preisverpflichtungen auferlegt werden, müssen die im Vertrag enthaltenen Preise und Bedingungen gegebenenfalls überarbeitet werden, und der Verkäufer behält sich das Recht vor, die im Vertrag mit dem Kunden enthaltenen Preise und Bedingungen neu zu verhandeln. Der Verkäufer hat keine Verpflichtung, Produkte und/oder Dienstleistungen im Rahmen eines Vertrags an den Kunden zu liefern, wenn die Parteien nicht in der Lage sind, einen weiteren Vertrag zu den geänderten Preisen und Bedingungen aufgrund der auferlegten zusätzlichen Preisverpflichtungen zu erzielen.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Fälligkeit der Zahlung. Der Verkäufer kann dem Kunden die Produkte und Dienstleistungen vor, bei oder jederzeit nach Abschluss der Lieferung in Rechnung stellen. Die Zahlung ist spätestens 30 (dreißig) Kalendertage nach Rechnungsdatum fällig, sofern nicht eine andere Frist auf der Rechnung angegeben ist oder dem Kunden anderweitig schriftlich mitgeteilt wird. Teillieferungen können separat in Rechnung gestellt werden. Der Verkäufer kann Rechnungen elektronisch einreichen und ist nicht verpflichtet, eine Rechnung in Papierform auszustellen.

4.2 Rechnungswährung, Korrektur und Zahlung müssen in der Währung erfolgen, die in der Rechnung oder gemäß dem Vertrag angegeben ist. Die Zahlung muss vollständig auf elektronische Weise auf ein vom Verkäufer schriftlich benanntes Bankkonto erfolgen. Die Zahlung per Kreditkarte ist, sofern der Verkäufer dem nicht schriftlich zugestimmt hat, nicht gestattet. Falls der Verkäufer ein Zahlungsportal erstellt, zahlt der Kunde den Verkäufer über dieses Portal, sofern dies vom Verkäufer vorgesehen ist. Streitigkeiten über Rechnungen sind in gutem Glauben und mit ausführlichen Nachweisen beizulegen und gelten 15 (fünfzehn) Kalendertage nach Rechnungsdatum als beigelegt. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, unrichtige Rechnungen zu korrigieren. Eine berichtigte Rechnung muss zu der in der ursprünglichen Rechnung angegebenen Fälligkeit oder zu der Fälligkeit in der korrigierten Rechnung bezahlt werden, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Der Kunde hat den unbestrittenen Betrag der Rechnung innerhalb der ursprünglichen Rechnungsfälligkeit oder der in der korrigierten Rechnung enthaltenen Zahlungsfrist zu bezahlen, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Bei einer Überzahlung wird der zu viel gezahlte Betrag gegen zukünftige vom Verkäufer ausgestellte Rechnungen verrechnet oder anderweitig über die vom Verkäufer festgelegten Bedingungen erstattet. Alle im Rahmen des Vertrages fälligen Beträge sind ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt (außer einem Abzug oder Einbehalt von Steuern gemäß geltendem Recht) in voller Höhe zu zahlen.

4.3 Verspätete Zahlung Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer oder einem verbundenen Unternehmen des Verkäufers nicht rechtzeitig nachkommt, unabhängig davon, ob die Verpflichtung gemäß dem Vertrag oder einem anderen Vertrag mit dem Verkäufer oder mit einem der verbundenen Unternehmen des Verkäufers besteht, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen und bis alle ausstehenden Beträge und verspätete Gebühren, falls vorhanden, gezahlt wurden: (1) von seinen Verpflichtungen in Bezug auf Garantien entbunden werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bereitstellung von Ersatzteilen und Vorlaufzeiten im Rahmen eines Vertrages (einschließlich dieses Vertrages); (2) die Verarbeitung von Krediten, auf die der Kunde nach einem Vertrag ein Recht hat (einschließlich des Vertrags) ablehnen; (3) Aufrechnung aller vom Verkäufer oder einem verbundenen Unternehmen des Verkäufers geschuldeten Beträge (einschließlich der mit den verbundenen Unternehmen des Verkäufers oder einer verbundenen Person des Verkäufers geschuldeten Beträge aus anderen Vereinbarungen); (4) Einbehaltung der Leistung und zukünftigen Sendungen an den Kunden, zu denen der Verkäufer oder ein verbundenes Unternehmen des Verkäufers verpflichtet sind (einschließlich des Vertrags); (5) die Leistung des Kunden als Vertragsverletzung erklären und die Vereinbarung und alle anderen Verträge mit dem Verkäufer oder einem der verbundenen Unternehmen des Verkäufers kündigen; (6) Regressnahme für Produkte, für die die Zahlung nicht erfolgt ist; (7) Durchführung der künftigen Lieferungen gemäß einem Vertrag (einschließlich dieses Vertrags) auf einer Bar- oder Vorauszahl-Basis; (8) Einforderung einer Gebühr für verspätete Zahlung für noch zu zahlende Beträge, zu einem Satz von 2 % pro Monat oder zu einem Satz, der nach geltendem Recht zulässig ist, falls dieser niedriger ist, und zwar für jeden Monat oder anteilig; (9) Erhebung von Lagerungs- oder Lagerhaltungsgebühren für Produkte; (10) Einzug aller Inkassokosten, einschließlich, ohne Einschränkung, angemessener Anwaltsgebühren; (11) wenn der Kunde die Zahlung gemäß einem Zahlungsplan nicht erfüllt, Fälligstellung aller verbleibenden Zahlungen und des gesamten ausstehenden Saldos; (12) Festlegung, dass ein Umsatzbonus oder ein Rabattsystem erst fällig und zahlbar ist, nachdem der Kunde alle seine Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer erfüllt hat; (13) Forderung, dass der Kunde alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die dem Verkäufer entstehen, in Höhe von mindestens 15 % des ausstehenden Betrags, mindestens jedoch EUR 250,- oder des zulässigen Höchstsatzes des anwendbaren Rechts falls dieser niedriger ist, zahlt; und (14) Kombination der vorstehenden Rechte und Rechtsmittel, die nach geltendem Recht zulässig sind. Die vorstehenden Rechtsbehelfe ergeben sich zusätzlich zu allen sonstigen Rechtsmitteln, die nach dem Recht oder der Billigkeit zur Verfügung stehen.

5. Lieferung

5.1 Lieferbedingungen. Die Parteien vereinbaren in der Bestellung die Lieferbedingungen, einschließlich der Art der Lieferung. Sofern in der Bestellung nichts anderes vereinbart ist, gelten die Lieferbedingungen EX-Works (Incoterms 2020) für die vom Verkäufer bezeichnete Einrichtung. Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, ist der Kunde für die Kosten und die Organisation aller Versicherungen, Transport-, Fracht-, Ver- und Entladen der Produkte am Lieferort, Zölle, Steuern und Abschluss aller Ausfuhrgenehmigungsunterlagen verantwortlich. Der Kunde ist für alle Transport-, Abgaben, Steuern und sonstigen Gebühren verantwortlich, um die Einfuhrgenehmigung zu erhalten. Der Kunde trägt alle Transportkosten (einschließlich Versicherung, Steuern und Zölle) und trägt die Kosten der beim Transportunternehmen zu stellenden Forderungen. Wenn der Kunde den Exportversand durchführt, erbringt der Kunde dem Verkäufer einen Nachweis über die Ausfuhr, die für die entsprechenden Steuer- und Zollbehörden akzeptabel ist. Die Kosten für die Einwegverpackungen gelten als im Preis enthalten. Die Kosten für wiederverwendbare Verpackungen sind im Preis nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

5.2 Versand. Sofern der Verkäufer nicht schriftlich einem anderen Liefertermin zustimmt, wird der Verkäufer die Lieferung entsprechend der veröffentlichten Vorlaufzeit festlegen. Alle Versand- und Liefertermine sind ungefähre Angaben und basieren auf der jeweils aktuellen Verfügbarkeit des Materials einschließlich Rohmaterial, bestehender Produktionspläne und unverzüglicher Eingang aller notwendigen Informationen. Die Lieferzeit darf nicht wesentlich sein. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, Verluste, Mängel oder Ausgaben, die durch Verzögerungen bei der Lieferung entstehen, einschließlich wenn dies durch höhere Gewalt oder durch Versäumnis des Kunden verursacht wird, dem Verkäufer angemessene Lieferanweisungen oder sonstige Anweisungen zur Verfügung zu stellen, die für die Lieferung der Produkte oder Dienstleistungen relevant sind. Bestellungen gelten mit Überweisung des in der Bestellung angegebenen Betrags als abgeschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, werden alle Produkte spätestens ein Jahr nach dem Datum geliefert, an dem der Verkäufer die Bestellung annimmt. Der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen eine Bestellung teilweise erfüllen und Produkte unter seinen Kunden zuweisen. Der Verkäufer führt die Auslieferung der Mengen der bestellten Produkte im Rahmen der vom Verkäufer jeweils verwendeten Standardpaketmengen durch. Wenn die Parteien schriftlich vereinbart haben, dass der Verkäufer die Produkte an einem Werksort liefert, stellt der Kunde sicher, dass die Produkte an eine Stelle mit geeignetem harten Boden geliefert werden können, die nahe des Standorts liegt, und der Verkäufer kann es ablehnen, die Produkte an Standorte auszuladen, die nach Ermessen des Fahrers als ungeeignet angesehen werden (vorausgesetzt, dass diese Ablehnung im Zuge einer vertragsgemäßen Lieferung erfolgt).

5.3 Abrundung der Lieferung. Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, holt der Kunde die Produkte vom Betriebsgelände des Verkäufers am benannten Werk des Verkäufers ab oder an einem anderen Ort, der vom Verkäufer vor der Lieferung innerhalb von drei Geschäftstagen mitgeteilt werden kann, nachdem der Verkäufer den Kunden darüber informiert, dass die Produkte bereitstehen. Die Lieferung gilt als erfolgt nach Lieferung der Produkte gemäß den vereinbarten Incoterms oder wenn der Kunde dem Verkäufer einen ordnungsgemäß unterzeichneten Liefernachweis zur Verfügung gestellt hat, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Lieferung von Produkten zu gewährleisten, für die der Kunde keine rechtzeitigen Versandanweisungen zur Verfügung gestellt hat. Erfüllt der Kunde gegenüber dem Verkäufer eine Verpflichtung nicht, einschließlich des Nachweises der Lieferung, oder wenn der Verkäufer einen wichtigen Grund zur Annahme hat, dass der Kunde diese Verpflichtungen nicht erfüllt, ist der Verkäufer berechtigt, die gelieferten Produkte vorbehaltlich des Eigentumsvorbehalts zurückzuveräußern oder dies zu veranlassen, auch wenn diese von anderen Gegenständen losgelöst werden müssen, oder wenn eine Berechnung zusätzlicher Steuern auf die jeweilige Transaktion erforderlich wird. Die Kosten der Rücknahme trägt der Kunde, unbeschadet sonstiger Rechte, die der Verkäufer geltend machen kann. Wenn der Kunde die Lieferung der Produkte nicht annimmt oder keine Maßnahmen dafür unternimmt, oder wenn die Lieferung durch den Kunden verzögert wird oder der Verkäufer wegen unzureichendem Zugang oder unzureichenden Anweisungen des Kunden nicht in der Lage ist, die erforderlichen Anweisungen, Zustimmungen oder Lizenzen einzuholen, gilt die Lieferung als erfolgt und der Verkäufer kann eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen vornehmen (unbeschadet eines anderen Rechts oder Rechtsmittels, das der Verkäufer möglicherweise haben kann): (a) Zusätzliche Kosten für gescheiterte Lieferungen machen; (b) neue Liefertermine planen, (c) die Produkte gemäß Ziffer 9 lagern; (d) dem Kunden die Produkte in Rechnung stellen; (e) den Vertrag ohne Haftung des Verkäufers kündigen und (f) vom Kunden alle dem Verkäufer entstandenen Kosten und Verluste zurückfordern.

5.4 Eigentumsrecht und Verlustrisiko. Das Eigentum an den Produkten geht erst dann auf den Kunden über, wenn der Verkäufer die vollständige Zahlung (in bar oder frei verfügbaren Mitteln) für die Produkte und alle anderen Produkte erhält, die der Verkäufer dem Kunden geliefert hat, für die die Zahlung fällig ist. Bis zum Eigentumsübergang an den Kunden wird der Kunde (I) die Produkte getrennt von allen anderen vom Kunden gehaltenen Waren lagern, damit sie als Eigentum des Verkäufers leicht erkennbar bleiben; (II) die Produkte zufriedenstellend in gutem Zustand erhalten und sie gegen alle Risiken für ihren vollen Wert ab dem Zeitpunkt der Lieferung versichert halten.

Der Kunde kann die Produkte im normalen Geschäftsverlauf (aber nicht anders) weiterverkaufen oder nutzen, bevor der Verkäufer die Zahlung für die Produkte erhält. Wenn der Kunde die Produkte jedoch vor diesem Zeitpunkt weiterverkauft, so gilt er als eigenständiger Geschäftspartner und nicht als Vertreter des Verkäufers; und das Eigentum an den Produkten geht unmittelbar vor dem Zeitpunkt vom Verkäufer auf den Kunden über, zu dem der Weiterverkauf durch den Kunden stattfindet.

Das Verlustrisiko geht mit der Lieferung gemäß Ziffer 5.1 auf den Kunden über, es sei denn, das Verlustrisiko geht bei Ausfuhrsendungen mit dem Eigentumsübergang auf den Kunden über.

6. Rücksendung, Rückerstattungen und Umtausch

6.1 Rücksendungen. Nur Produkte, die ursprünglich vom Verkäufer oder von einem autorisierten Lieferanten (Drop-ship) geliefert wurden, kommen für eine Rücksendung an den Verkäufer in Frage. Die Rücksendung muss innerhalb von 30 Tagen ab Versanddatum beantragt werden, es sei denn, der Verkäufer hat schriftlich eine längere Frist vereinbart. Wenn ein Kunde die Rückgabe der Produkte an den Verkäufer verlangt, bescheinigt der Kunde, dass die Produkte beim Verkäufer gekauft wurden und es keine Ersetzung des Produkts durch einen anderen Lieferanten, Händler oder andere Quelle des Produkts gegeben hat. Eine Rücksendung muss sich in der Originalverpackung befinden, unbenutzt und in einem Zustand, der nicht schlechter als der ist, in dem die Sendung an den Kunden geliefert wurde, es sei denn, die Genehmigung für Fehleranalyse/Warranty-Bewertung durch den Verkäufer erfolgt über eine Rückgabematerialgenehmigung (RMA) oder ein gleichwertiges Verfahren. Vorgefertigte Produkte können nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden. Der Kunde hat alle wiederverwendbaren Verpackungen gemäß den Anweisungen des Verkäufers auf eigene Kosten an den Verkäufer zurückzugeben.

6.2 Umtausch. Jeder Umtauschgegenstand muss in der Originalverpackung sein, unbenutzt und in einem Zustand nicht schlechter als der an den Kunden gelieferte Zustand. Der Umtausch muss innerhalb von 30 Tagen ab Versanddatum beantragt werden, es sei denn, der Verkäufer hat schriftlich eine längere Frist vereinbart. Beanstandete Artikel können für denselben Artikel umgetauscht werden. Vom Verkäufer abgekaufte Artikel, die benutzt oder geändert wurden, sowie alle Artikel, die als NC/NR verkauft wurden, sind vom Umtausch ausgeschlossen, ebenso vorgefertigte Produkte.

6.3 Rückgabegebühren/Lagerungsgebühr. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Storno- und Wiedereinlagerungsgebühren in Höhe von mindestens 15 % vom Kunden zurückzubehalten. Der Verkäufer erstattet nicht die Kosten für den Originalversand und die Bearbeitung. Der Kunde hat alle Kosten für die Rücksendung zu tragen. Der Verkäufer akzeptiert keinen Nachnahme-Versand.

7. Produkte, Dienstleistungen und Gewährleistungen

7.1 Produkte und Dienstleistungen. Die Produkte des Verkäufers sind im Produktkatalog des Verkäufers (in der jeweils gültigen Fassung) beschrieben. Der Verkäufer ist berechtigt, die Herstellung oder das Angebot von Produkten oder Dienstleistungen jederzeit und nach eigenem Ermessen zu kündigen oder die Spezifikation der Produkte oder Dienstleistungen zu ändern, sofern der Verkäufer weiterhin Produkte oder Dienstleistungen erbringt, wie in einer Bestellung vereinbart.

7.2 Gewährleistung. Die Produkte des Verkäufers unterliegen der Gewährleistung, dass sie für die Dauer von 12 (zwölf) Monaten ab Versanddatum frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.

7.3 Mängel. Wenn der Kunde einen sichtbaren Defekt (laut Definition in Ziffer 8.1) in einem Produkt identifiziert und den Verkäufer über diesen Defekt spätestens zweiundsiebzig (72) Stunden nach der Lieferung und während der in Ziffer 7.2 genannten Gewährleistungsfrist informiert und dieses Produkt vom Verkäufer nach dessen alleinigem Ermessen als defekt anerkannt wird, kann der Verkäufer (und dies ist der einzige Rechtsanspruch des Käufers) das Produkt oder das defekte Teil in eigenem Ermessen reparieren oder ersetzen. Der Verkäufer ist in keinem Fall dafür verantwortlich, die fehlerhaften Produkte zu suchen und zu finden (z.B. Wände öffnen, um ein fehlerhaftes Produkt zu finden) und/oder Aushub und Entfernung fehlerhafter Produkte vorzunehmen oder Gegenstände wiederzubeschaffen, in denen die Produkte eingebaut waren.

7.4 Von Dritten hergestellte Produkte. Produkte, die von einem Dritten hergestellt und vom Verkäufer im Rahmen des Vertrages verkauft werden, unterliegen nicht den in diesem Vertrag festgelegten Garantien. Soweit der Dritte dem Verkäufer Gewährleistungen einräumt, gibt der Verkäufer die gleichen Garantien weiter, falls vorhanden.

7.5 Ausschluss. Vorbehaltlich der Ziffer 7.9 gilt die in Ziffer 7.2 genannte Garantie nicht für Mängel, aus denen der Verkäufer folgendes ableitet:

(a) Transporteinbußen oder Transportschäden;

(b) Externe Ursachen wie Unfall, Missbrauch, Fehlverwendung oder Probleme mit elektrischem Strom oder durch Tiere verursachte Schäden;

(c) Unsachgemäße oder unangemessene Lagerung, Wartung, Handhabung oder Installation, einschließlich anderer Installationen als vom Verkäufer oder im Namen des Verkäufers empfohlen;

(d) Änderungen oder Reparaturen (oder Versuche, Änderungen oder Reparaturen vorzunehmen), die von einer anderen Partei als einer autorisierten Partei vorgenommen werden;

(e) Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, die den Installationsbereich bloßlegen, in dem Produkte oder Dienstleistungen („System”) in einer für sie nicht geeigneten Umgebung ausgesetzt werden, mit den entsprechenden Spezifikationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung von toxischen, korrosiven oder ätzende Flüssigkeiten und/oder Gasen, sowie die Exposition gegenüber ungünstigen Witterungsbedingungen und Wasser;

(f) Mängel oder Störungen, die in Verbindung mit dem System durch Defekte an Hardware oder Software Dritter verursacht werden;

(g) Eine Verwendung, die nicht mit den vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Unterlagen übereinstimmt;

(h) Mängel, die durch den Verkäufer infolge einer vom Kunden gelieferten Zeichnung, Konstruktion oder Spezifikation entstanden sind;

(i) Normale Abnutzung;

(j) Die Produkte unterscheiden sich von ihrer Beschreibung aufgrund von Änderungen, die vorgenommen wurden, sodass sie den geltenden Gesetzen entsprechen.

7.6 Haftungsausschluss. Der Verkäufer schließt alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien aus, einschließlich der Garantien der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck und/oder die Gewährleistung der Nichtverletzung. Der Verkäufer haftet gegenüber keiner Partei in Gefährdungshaftung, unerlaubter Handlung, vertraglich oder in anderer Weise für Schäden, die durch Design oder Mängel der Produkte des Verkäufers verursacht oder verursacht werden. Reparatur, Ersatz, teilweise oder vollständige Erstattung ist die einzige und ausschließliche Form des dem Kunden bei fehlerhaften Produkten zur Verfügung stehenden Rechtsmittel und für die daraus entstehenden Konsequenzen.

7.7 Dienstleistungen. Die vom Verkäufer erbrachten Leistungen enthalten keine Verpflichtung zur Erzielung eines Ergebnisses, und die Haftung des Verkäufers für die Dienstleistungen und alle Ungenauigkeiten oder Unterlassungen zu den Entwürfen, Beratungen, festgelegten Abmessungen, technischen Daten, Mustern, Inspektionen, Zeichnungen, Berechnungen, Kalkulationsempfehlungen und/oder sonstigen Unterlagen, die der Verkäufer im Rahmen der Dienstleistung zur Verfügung stellt, ist ausgeschlossen, wenn kein entsprechender Auftrag über die betreffende Dienstleistung mit dem Kunden vereinbart wurde und wenn die betreffenden Dienstleistungen kostenlos erbracht wurden.

7.8 Einspruch. Der Kunde kann sich nicht mehr auf einen Mangel der Leistungen berufen, wenn er nicht gegenüber dem Verkäufer innerhalb einer Frist von sieben (7) Tagen nach Erbringung der Dienstleistung durch den Verkäufer Einspruch erhoben hat oder, sofern der Kunde den Mangel der Leistung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt haben konnte, wenn er gegenüber dem Verkäufer den Mangel der Leistung nicht innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich reklamiert.

7.9 Haftungsausschluss. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen des Vertrages erlöschen alle Rechte und Ansprüche des Kunden in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen, gleich aus welchem Grund, wenn (a) der Kunde den Verkäufers gemäß dieser Ziffer 7 zu spät benachrichtigt; (b) dem Verkäufer nicht die Gelegenheit gegeben wurde, die Sache der Beschwerde zu untersuchen oder sie unverzüglich am Standort untersuchen zu lassen; und/oder (c) im Hinblick auf Dienstleistungen, zwölf (12) Monate nach Erbringung der Leistung durch den Verkäufer.

7.10 Entschädigung. Der Kunde hat den Verkäufer von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Ausgaben, Schäden und Verlusten (einschließlich aller direkten, indirekten oder Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Reputationsverlust und allen Zinsen, Strafen und sonstigen professionellen Kosten und Ausgaben) freizustellen, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit Ansprüchen gegen ihn oder ein Mitglied seiner Gruppe für tatsächliche oder vermeintliche Verletzung der geistigen Eigentumsrechte eines Dritten entstehen, die aus oder im Zusammenhang mit der Verwendung von Materialien oder Spezifikationen durch den Verkäufer entstehen, die der Kunde dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat, insbesondere im Zusammenhang mit der Vorfertigung oder Montage von Fertigprodukten.

8. Beschwerden und Inspektionen

8.1 Sichtbare Mängel. Der Kunde hat bei der Lieferung die Produkte in Bezug auf Volumen, Anzahl und Mängel zu prüfen, die bei einer normalen sorgfältigen Prüfung festgestellt werden können (nachfolgend „Sichtbare Mängel"). In diesem Zusammenhang trägt der Kunde das Risiko, wenn er nur eine stichprobenartige (und nicht vollständige) Inspektion durchführt.

8.2 Reklamationen. Reklamationen in Bezug auf Volumen, Anzahl oder sichtbare Defekte sind dem Verkäufer unverzüglich nach der Lieferung schriftlich anzuzeigen und in jedem Fall spätestens 72 Stunden nach der Lieferung. Der Kunde hat dem Verkäufer verborgene Mängel innerhalb von sieben Tagen nach ihrer Feststellung schriftlich zu melden. Der Bericht muss die Art und die Gründe für die Reklamation sorgfältig beschreiben.

8.3 CE. Liefert der Verkäufer die Produkte unter Vorlage einer Qualitätserklärung oder -vorschrift auf der CE-Kennzeichnung oder gleichwertig nach geltendem Recht, gelten diese Produkte als gut und ordnungsgemäß, es sei denn, der Kunde erbringt (technische) Beweise des Gegenteils.

8.4 Reach. Sofern zutreffend, bemüht sich der Verkäufer darum, die gelieferten Produkte den Anforderungen der Reach-Verordnung (in ihrer jeweils gültigen Fassung) wie unter www.echa.europe.eu veröffentlicht einzuhalten und alle Verpflichtungen aus dieser Reach-Verordnung zu erfüllen. Der Verkäufer haftet dem Kunden gegenüber jedoch nicht für den Fall, dass der Verkäufer oder eine andere Partei den Anforderungen und allen Verpflichtungen aus dieser Reach-Regelung nicht nachkommen kann.

8.5 Haftungsausschluss. Alle Rechte und Ansprüche des Kunden hinsichtlich der Zahlung eines Betrages und/oder der Reparatur oder Nachlieferung der betreffenden Produkte und/oder der Behebung eines Mangels, gleich aus welchem Grund, sowie ein Recht des Kunden zur Kündigung des Vertrages erlöschen a) im Falle eines verspäteten Berichts gemäß Ziffer 8.2.; b) wenn dem Verkäufer nicht unverzüglich Gelegenheit gegeben wurde, die Gültigkeit der Beschwerde vor Ort zu überprüfen oder zu veranlassen, dass dies behoben wird, und/oder c) wenn seit dem Liefertermin 12 (zwölf) Monate vergangen sind.

9. Speicherung

Nimmt der Kunde die Lieferung der Produkte nicht an, so darf der Verkäufer die Produkte unbeschadet Ziffer 5.2 und außer in Fällen, in denen ein Ereignis höherer Gewalt (wie in Ziffer 14 definiert) dafür verantwortlich ist, die Produkte bis zur Lieferung lagern und dem Kunden alle damit verbundenen Kosten und Aufwendungen (einschließlich Versicherung) in Rechnung stellen.

10. Design- und Ingenieurleistungen

10.1 Entwurf. Der Verkäufer wird die Dienstleistungen gemäß den Anforderungen einer guten und soliden Verarbeitung erbringen. Die Dienstleistungen basieren auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, wobei der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit dessen garantiert. Alle Konsequenzen der Ungenauigkeit und/oder Unvollständigkeit dieser Informationen erfolgen ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Kunden.

10.2 Dienstleistungen. Die Dienstleistungen erfolgen stets projektspezifisch auf der Grundlage des Kaufs und der Verwendung der Produkte, die vom Verkäufer oder im Auftrag des Verkäufers produziert und/oder geliefert werden. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die vom Verkäufer erbrachten Leistungen mit der Verwendung von Materialien Dritter zu nutzen, wobei die Konsequenzen einer solchen Handlung in vollem Umfang auf Kosten und Gefahr des Kunden gehen.

10.3 Geistige Eigentumsrechte. Geistige Eigentumsrechte (wie in Ziffer 18 definiert) in Bezug auf die Dienstleistungen, einschließlich der damit verbundenen Methoden, Techniken, Dokumente und andere Informationen oder Kenntnisse sind und bleiben dem Verkäufer vorbehalten. Soweit dies erforderlich ist, erhält der Kunde für die Dauer des Vertrages eine nicht übertragbare, nicht ausschließliche und kostenlose Lizenz für die vereinbarte Nutzung dieser Rechte.

11. Steuern

11.1 Preise verstehen sich zzgl. Steuern. Mit Ausnahme der vom Verkäufer ausgestellten Rechnung verstehen sich die Preise (insbesondere Verkauf, Nutzung, Verbrauchssteuern, Mehrwert und andere ähnliche Steuern), Tarife und Zölle (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Produkt/die Produkte) oder die Rechnung von Materialien nach geltendem Recht exklusive der Steuern (zusammen „Steuern").

11.2 Der Kunde zahlt Steuern. Der Kunde zahlt alle Steuern, die sich aus dem Vertrag oder der Erfüllung des Verkäufers gemäß dem Vertrag ergeben, unabhängig davon, ob sie erhoben, belastet, einbehalten oder jetzt oder später erhoben werden. Wenn der Verkäufer verpflichtet ist, Steuern auf einer Transaktion gemäß dem Vertrag zusätzlich zum Kaufpreis aufzuerlegen, zu erheben, einzuziehen, einzubehalten oder zu bewerten, so stellt der Verkäufer dem Kunden diese Steuern in Rechnung, es sei denn, der Kunde legt dem Verkäufer eine Freistellungsbescheinigung oder andere Unterlagen vor, die ausreichen, um eine Befreiung von den Steuern nachzuweisen.

11.3 Einbehaltung. Wenn Steuern von den an den Verkäufer gemäß dem Vertrag gezahlten oder zahlbaren Beträgen zurückbehalten werden müssen, (a) wird dieser Quellensteuerbetrag nicht von den dem Verkäufer zu zahlenden Beträgen abgezogen, (b) wird der Kunde die Steuern im Namen des Verkäufers nach geltendem Recht an die zuständige Steuerbehörde zahlen, und (c) wird der Kunde dem Verkäufer innerhalb von 60 (sechzig) Tagen ab der Zahlung einen Nachweis der gezahlten Steuern, inklusive der Angabe des Quellensteuerbetrags und des Empfängers, erbringen.

11.4 Verkäufer nicht haftbar. In keinem Fall haftet der Verkäufer für Steuern, die vom Kunden gezahlt werden müssen oder zahlbar sind. Diese Ziffer gilt auch nach Ablauf oder Beendigung des Vertrags fort.

12. Exportkontrolle

Der Kunde verpflichtet sich, alle geltenden Exportgesetze und -vorschriften, einschließlich der der Vereinigten Staaten und des Vereinigten Königreichs, einzuhalten, um zu gewährleisten, dass Produkte, Teile und Technologien, die der Verkäufer im Rahmen des Vertrags zur Verfügung gestellt hat, nicht entgegen dieser Gesetze oder Vorschriften verwendet, verkauft, offengelegt, freigegeben, übertragen oder wiederausgeführt werden. Der Kunde darf keine Gegenstände oder Technologien, die vom Verkäufer im Rahmen des Vertrags bereitgestellt werden, direkt oder indirekt exportieren, reexportieren oder übertragen an: (a) jedes Land, das nach geltendem Recht als „Staatssponsor des Terrorismus" bezeichnet wird; (b) jede Person oder Einrichtung, die in einer gesperrten Liste mit Embargo- oder biologischer Waffentätigkeit aufgeführt ist, die von einer zuständigen Behörde gemäß geltendem Recht geführt wird; oder (c) einen Endnutzer, der an nuklearen, chemischen oder biologischen Waffenaktivitäten beteiligt ist. Wenn Produkte oder Dienstleistungen, die außerhalb der USA und/oder der EU ausgeführt werden sollen, oder andere Gerichtsbarkeiten, in denen Gesetze eine „duale Nutzung"- Meldung erfordern, als „duale Nutzung" angesehen werden oder dies als wahrscheinlich gilt, hat der Kunde (oder dieser veranlasst den Endkäufer) dem Verkäufer auf dessen Verlangen unverzüglich eine „Endnutzererklärung" gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer haftet dem Kunden nicht für Verzögerungen und verstößt nicht gegen seine Pflichten, wenn der Kunde diese Erklärung versäumt oder verzögert.

13. Kündigung

13.1 Kündigungsfrist. Jede Partei kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich gegenüber der anderen Partei kündigen, wenn:

(a) Die andere Partei eine wesentliche Verletzung einer Bestimmung gemäß des Vertrags begeht und (wenn dieser Verstoß behebbar ist), dieser Verstoß nicht innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen nach einer schriftlichen Mitteilung behoben wird;

(b) Die andere Partei bei Fälligkeit keine gemäß dem Vertrag zu leistende Zahlung leistet und den Verstoß nicht innerhalb von 3 Kalendertagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über die Nichtzahlung beseitigt; oder

(c) Insolvenz oder Aussetzung der Geschäfte der anderen Partei oder ein Antrag oder ein Verfahren, die von oder gegen die andere Partei nach einem Bundesgesetz oder sonstigem anwendbaren Gesetz in Bezug auf Insolvenz, Vergleich, Reorganisation, Insolvenzverwaltung oder Abtretung zugunsten von Gläubigern oder anderen ähnlichen Verfahren gestellt oder eingeleitet werden.

13.2 Führungswechsel. In diesem Zusammenhang bedeutet „Führung" die Befugnis, die Geschäftsführung und die Richtlinien eines Unternehmens zu leiten oder deren Leitung zu veranlassen, sei es durch das Eigentum an stimmberechtigten Wertpapieren, durch Vertrag oder auf andere Weise.

13.3 Wirkung. Die Kündigung berührt nicht die Rechte und Rechtsmittel der Parteien, die vor der Kündigung entstanden sind. Die in dieser Ziffer 13 vorgesehenen Kündigungsrechte bleiben ohne Einschränkung der sonstigen Rechte und Rechtsmittel einer Partei, die durch geltendes Recht oder im Eigenkapital zulässig sind, bestehen. Nach Beendigung des Vertrags hat der Kunde nach Wahl des Verkäufers alle vertraulichen Informationen entweder an den Verkäufer zurückzugeben oder vertrauliche Informationen, die sich noch in seinem Besitz befinden, zu vernichten und eine Bescheinigung durch einen leitenden Angestellten des Kunden über die Vernichtung innerhalb von 15 (fünfzehn) Kalendertagen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat nach Beendigung des Vertrages keine Rechte zur Nutzung der vertraulichen Informationen des Verkäufers.

13.4 Fortbestehen. Jede Bestimmung des Vertrags, die ausdrücklich oder konkludent bei oder nach Beendigung oder Ablauf des Vertrages in Kraft tritt oder fortgesetzt werden soll, bleibt in vollem Umfang in Kraft, einschließlich in jedem Fall die Ziffern 1, 7.10, 13.3, 13.4, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 27, 28 und 29.

14. Höhere Gewalt/Entschuldbare Verzögerung und kein Verschulden

14.1 14.1 Höhere Gewalt und sonstige Haftungsausschlüsse. Keine der Parteien haftet der anderen gegenüber, weil sie weder direkt noch indirekt aufgrund von Gründen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der betroffenen Partei liegen, unter Umständen aufgehalten oder verhindert wird, wie beispielsweise durch (a) natürliche oder menschenverursachte Naturkatastrophen, höhere Gewalt, Handlungen oder Unterlassungen von Regierungsbehörden, Brand, extreme Wetterbedingungen, Erdbeben, Streiks oder andere Arbeitsstörungen, Überschwemmungen, schwerwiegende Risiken der Entführung, Krieg (erklärt oder ungelöst), bewaffnete Konflikte, Handlungen oder Bedrohungen durch Terrorismus, Pandemien, Epidemien, Quarantäne, regionale, nationale oder internationale Katastrophen, Unruhen, Aufruhr, schwere Verzögerungen beim Transport oder Unmöglichkeit, erforderliche Materialien oder Rohstoffe, Erlangung von Komponenten oder Dienstleistungen, (die alle zusammen definiert werden als: Höhere Gewalt); (b) im Falle des Verkäufers, Handlungen oder Unterlassungen durch den Kunden, einschließlich einer nicht rechtzeitigen Bereitstellung von Zugang, Informationen, Werkzeugen, Material einschließlich Rohmaterialien und Genehmigungen, die notwendig sind, damit der Verkäufer die erforderlichen Arbeiten rechtzeitig ausführen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf unbekannte materielle Bedingungen am Standort ungewöhnlicher Natur, die sich wesentlich von den oder überwiegend auftretenden und allgemein als in der Arbeit des im Vertrag vorgesehenen Charakters anerkannt unterscheiden, gelten ebenfalls als höhere Gewalt zugunsten des Verkäufers. Die betroffene Partei informiert die andere Partei im Falle einer Verzögerung nach dieser Ziffer unverzüglich. Die Liefer- oder Leistungstermine werden um einen Zeitraum verlängert, der der aus Gründen dieser Verzögerung verlorenen Zeit entspricht, zuzüglich einer zusätzlichen Frist, die vernünftigerweise notwendig ist, um die Wirkung dieser Verzögerung zu überwinden. Verspätet sich der Verkäufer durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder durch die Voraussetzung eines anderen Auftragnehmers des Kunden, so hat der Verkäufer auch Anspruch auf eine angemessene Preisanpassung. Unter keinen Umständen gilt die Zahlungsverpflichtung des Kunden nach dieser Ziffer als entschuldbar. Der Kunde erklärt und erkennt auch an, dass seine Erfahrung und/oder Fähigkeiten derart sind, dass er seine Pflichten auch bei höherer Gewalt im größtmöglichen Umfang und nach geltendem Recht im zulässigen Rahmen erfüllt.

14.2 Recht auf Beendigung. Erstreckt sich eine Verzögerung aufgrund der in dieser Ziffer 14 genannten Umstände auf mehr als 90 (neunzig) Tage und die Parteien haben sich nicht auf eine überarbeitete Grundlage für die Annahme der Arbeit geeinigt, die eine gerechte Preisanpassung beinhalten kann, so kann jede Partei (mit Ausnahme dieser Verzögerung durch den Kunden, in diesem Fall nur Verkäufer) mit einer Frist von 30 (dreißig) Tagen schriftlich den Vertrag kündigen. Im Verzugsfall hat der Kunde dem Verkäufer den anteiligen Preis für alle Arbeiten und Aktivitäten zu zahlen, die vor dem Inkrafttreten der Kündigung erbracht wurden.

15. Umwelt, Gesundheit und Sicherheit (EHS)

15.1 Kunde muss eine sichere Arbeitsumgebung bieten. Der Kunde hat alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen, einschließlich Transport und Unterkunft für das Personal des Verkäufers. Der Kunde hat den Verkäufer über alle bekannten Risiken, Gefahren oder geänderte Bedingungen zu informieren, die sich auf die Gesundheit, Sicherheit oder die Umwelt auswirken, einschließlich des Vorhandenseins oder potenziellen Vorhandenseins gefährlicher Materialien, und stellt relevante Informationen, einschließlich Sicherheitsdaten, Sicherheitspläne, Gefährdungsbeurteilungen und Analyse der Arbeitsplatzgefahr zur Verfügung.

15.2 Kunde gewährt dem Verkäufer Zugang zu seinem Standort und die Benachrichtigung über geltendes Recht. Zur Bewertung der Risiken im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen und Erfüllung gemäß dem Vertrag gewährt der Kunde dem Verkäufer angemessenen Zugang für die Überprüfung des Standorts und der dazugehörigen Ausrüstung. Wenn die Arbeiten des Verkäufers am Standort den lokalen, staatlichen oder nationalen gesetzlichen Anforderungen unterliegen, und entsprechende Informationen nicht verfügbar sind, hat der Kunde dem Verkäufer Kopien davon sowie entsprechende Informationen bereitzustellen.

16. Haftungsbeschränkungen

16.1 Besondere oder Folgeverluste. Die in diesem Vertrag vorgesehenen Rechtsbehelfe sind die alleinigen und ausschließlichen Rechtsmittel des Kunden (einschließlich Ansprüche Dritter). Der Verkäufer haftet gegenüber dem Kunden nicht für indirekte, besondere oder Folgeschäden jeder Art, wie z. B. (aber nicht beschränkt auf) Verzugsschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, entgangene Gewinne, entgangene Einsparungen, entgangene Einnahmen, verpasste Chancen, Verlust von Geschäftswert, Verlust von Daten, Rufschädigung oder verwirkte Strafen oder Geldstrafen, unabhängig davon, ob diese Schäden auf unerlaubter Handlung, Garantie, Vertrag oder einer anderen Rechtstheorie beruhen.

16.2 Gesamthaftung. Die Gesamthaftung des Verkäufers aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag für Ansprüche jeglicher Art (einschließlich Ansprüche Dritter), unabhängig davon, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung, strenger Haftung oder anderweitig aufgrund der Erfüllung/Nichterfüllung oder Vertragsverletzung, einschließlich einer sonstigen Entschädigung im Rahmen der Vereinbarung oder die Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen darf den für das jeweilige Produkt oder die Erbringung der Dienstleistungen gezahlten oder zu zahlenden Betrag nicht übersteigen.

16.3 Vorsätzliches Fehlverhalten. Die in dieser Ziffer genannten Beschränkungen und Ausschlüsse gelten nur in dem nach geltendem zwingendem Recht zulässigen Umfang und gelten nicht bei Vorsatz oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Verkäufers oder seiner Geschäftsführung.

17. Entschädigung

Der Kunde stellt den Verkäufer, die verbundenen Unternehmen des Verkäufers und jeden seiner jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Manager, Mitarbeiter, Vertreter und Berater (die „Entschädigungsempfänger des Verkäufers") von und gegen jegliche Haftung, Verluste, Schäden, Ansprüche, Geldstrafen, Strafen, Urteile, Abrechnung, Kosten und Aufwendungen frei (einschließlich Rechtskosten und Aufwendungen), einschließlich Personenschäden oder Tod der Mitarbeiter oder des Eigentumsschadens des Kunden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und den Aktivitäten des Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, einschließlich (a) der Handhabung, Lagerung, Vermarktung, Verkauf, Veräußerung, Nutzung oder Entsorgung der Produkte oder Dienstleistungen (unabhängig davon, ob sie allein oder in Kombination mit anderen Substanzen verwendet werden) durch den Kunden oder durch Dritte in den Einrichtungen des Kunden oder durch eine dritte Partei an einem anderen Standort oder (b) der Nichteinhaltung der Anweisungen oder Vorschriften durch den Kunden in Bezug auf die (Produkt)Sicherheit oder das geltende Recht. Diese Ziffer gilt auch nach Ablauf, Kündigung oder Beendigung des Vertrags fort.

18. Rechte an geistigem Eigentum des Verkäufers

Zu den geistigen Eigentumsrechten des Verkäufers gehören unter anderem alle Marken, Handelsnamen, Logos, Designs, Symbole, Embleme, Slogans, Dienstleistungsmarken, Urheberrechte, Patente, Modelle, Zeichnungen, Know-how, Informationen und andere Unterscheidungsmaterialien des Verkäufers und der Orbia Gruppe, ob eine Registrierung oder Einreichung, einschließlich aller Registrierungen oder Anmeldungen zur Registrierung eines der vorgenannten Punkte, sowie alle Rechte in der Art der vorgenannten Punkte sowie alle Rechte, die gleichwertig oder ähnliche Wirkung haben, und das Recht, eine der in dieser Definition in einem Rechtsgebiet genannten Rechte zu beantragen (nachfolgend „Rechte an geistigem Eigentum"). Der Verkäufer behält alle Rechte an geistigem Eigentum an den Produkten und Dienstleistungen, und nichts in diesem Vertrag ist so auszulegen, dass dem Kunden ein Recht oder eine Lizenz, sei es ausdrücklich oder stillschweigend, an den geistigen Eigentumsrechten des Verkäufers eingeräumt werden. Der Kunde darf insbesondere den Namen, das Logo oder andere Schutzrechte des Verkäufers ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht nutzen. Darüber hinaus wird der Kunde nichts unternehmen oder unterlassen, was die geistigen Eigentumsrechte des Verkäufers verletzen, schaden, gefährden oder beeinträchtigen könnte. Insbesondere darf der Kunde: (a) keine Kennzeichnungen oder andere Mittel zur Identifizierung der vom Verkäufer gelieferten Produkte oder Dienstleistungen ändern, entfernen oder defigurieren; (b) die Schutzrechte des Verkäufers in Bezug auf Produkte oder Dienstleistungen, die der Verkäufer ohne seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung geliefert hat, nicht beeinträchtigen; (c) Marken außer den Marken des Verkäufers in Bezug auf Produkte oder Dienstleistungen nicht verwenden, die vom Verkäufer ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers geliefert werden, oder (d) Marken oder Handelsnamen nicht verwenden, die den Markennamen oder Handelsnamen des Verkäufers ähneln, die Verwirrung oder Täuschung verursachen können. Für die Zwecke dieser Ziffer bezieht sich der Begriff „Verkäufergruppe" auf Wavin B.V., ihre Tochter- und Konzerngesellschaften. Die Orbia-Gruppe bezieht sich auf die Orbia Advance Corporation, S.A.B. de C.V. sowie ihre Tochter- und Konzerngesellschaften.

19. Datenschutz

Jede Partei wird alle geltenden Datenschutzgesetze einhalten. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, verarbeitet der Verkäufer (oder seine Subunternehmer) keine Informationen über bestimmte oder bestimmbare natürliche Personen („personenbezogene Daten") für den Kunden oder im Namen des Kunden. Falls der Verkäufer personenbezogene Daten im Rahmen seiner eigenen berechtigten Geschäftszwecke verarbeitet, wird er dies in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung des Verkäufers.

20. Vertraulichkeit

„Vertrauliche Informationen" bezeichnen die Bedingungen des Vertrags und alle nicht öffentlichen Informationen, technischen Daten oder Know-how in jeglicher Form und Materialien (einschließlich Proben) in Bezug auf das Geschäft, die Produkte, Dienstleistungen und/oder Aktivitäten des Verkäufers und/oder seiner verbundenen Unternehmen, die dem Kunden in Bezug auf den Vertrag offengelegt oder zur Verfügung gestellt werden; ob mündlich oder schriftlich, elektronisch oder in anderer Form und unabhängig davon, ob sie als firmeneigen oder vertraulich gekennzeichnet sind oder nicht, sowie Informationen, die aus den vertraulichen Informationen abgeleitet werden; sofern es keine Informationen betrifft, die (I) dem Kunden zum Zeitpunkt der Offenlegung oder rechtmäßig bereits bekannt sind, und die der Kunde aufgrund einer nichtvertraulichen Grundlage von einer Drittpartei erhalten hat, (II) nunmehr, auch wenn sie vertraulich waren oder werden, im Allgemeinen in der Öffentlichkeit bekannt sind; oder (III) unabhängig durch den Kunden entwickelt wurden, ohne dazu die vertraulichen Informationen verwendet zu haben, in jedem Fall wie durch zeitgleiche dokumentarische Beweise belegt. Der Kunde darf die vertraulichen Informationen nur zum Zwecke der Ausübung seiner Rechte oder der Erfüllung seiner Pflichten aus dem Vertrag („Zweck") verwenden. Der Kunde darf die vertraulichen Informationen nicht an Dritte weitergeben, außer seinen Mitarbeitern und Vertretern, die diese Informationen für den Zweck kennen müssen und die an schriftliche Geheimhaltungspflichten mindestens so streng wie die im Vertrag enthaltenen Verpflichtungen gebunden sind. Der Kunde darf keine vertraulichen Informationen ohne Erlaubnis des Verkäufers zurückentwickeln, einschließlich etwaiger Proben. Der Kunde hat angemessene, vorsichtige Sicherheitsvorkehrungen zu ergreifen, um die Nutzung oder Offenlegung von vertraulichen Informationen zu verhindern, die gegen diesen Vertrag verstoßen. Der Kunde ist für die Verpflichtungen seiner Mitarbeiter und Beauftragten gemäß dem Vertrag verantwortlich und der Kunde übernimmt die Haftung für Schäden, die sich aus einer Verletzung dieser Vereinbarung durch seine Mitarbeiter und Vertreter ergeben, d. h. eine Verletzung dieses Vertrags, wenn diese Verletzung direkt vom Kunden begangen wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf unbefugte Nutzung vertraulicher Informationen. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Kunde unverzüglich alle Kopien, sei es schriftlich, elektronisch oder in anderer Form, von diesen vertraulichen Informationen zurückzugeben oder vertrauliche Informationen auf sichere Weise zu löschen und zu vernichten. Ungeachtet des Vorstehenden kann der Kunde eine Kopie der vertraulichen Informationen zu Aufzeichnungen von Managementzwecken oder Kopien in unternehmensweiten Archiv-Backup-Systemen behalten. Ungeachtet der Vernichtung oder Speicherung der vertraulichen Informationen ist der Kunde weiterhin an seine Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden. Falls der Kunde verpflichtet ist, vertrauliche Informationen auf Anordnung eines Gerichts oder einer Regierungsbehörde, aufgrund Gesetz, einer Vorschrift, eines Urteils oder eines Gerichts- oder Verwaltungsverfahrens offenzulegen, muss der Kunde: (a) vorab den Verkäufer schriftlich über diese Offenlegung informieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist; (b) angemessen mit dem Verkäufer auf Verlangen und Kosten des Verkäufers zusammenarbeiten, um eine solche Offenlegung zu verweigern oder einzuschränken oder eine Schutzanordnung einzuholen; und (c) in Ermangelung einer Schutzanordnung oder eines sonstigen Rechtsbehelfs nur den Teil der vertraulichen Informationen offen legen, die nach Auffassung des Beraters rechtlich offenzulegen sind und sicherstellen, dass die offengelegten Informationen vertraulich behandelt werden. Nach der Kündigung bleiben die Verpflichtungen des Kunden gemäß dieses Vertrags in Bezug auf die vertraulichen Informationen wie folgt in vollem Umfang in Kraft: (I) im Falle vertraulicher Informationen, die Geschäftsgeheimnisse im Sinne des anwendbaren Rechts darstellen, solange diese Informationen Geschäftsgeheimnisse bleiben; oder (II) im Falle sonstiger vertraulicher Informationen oder Materialien, für die Dauer von fünf (5) Jahren ab dem Datum der Offenlegung. Der Verkäufer hat Anspruch auf einstweilige Verfügungen bei jedem Verstoß oder drohenden Verstoß gegen diese Bestimmung, ohne dass eine Kaution hinterlegt oder ein Schaden nachgewiesen werden muss.

21. Kundendaten

21.1 Der Kunde besitzt die Kundendaten und eine vom Verkäufer gewährte Lizenz. Der Verkäufer erkennt an, dass der Kunde im Verhältnis zwischen Verkäufer und Kunde, alle Rechte, Ansprüche und Zinsen, einschließlich aller Rechte am geistigen Eigentum, an den Kundendaten (wie unten definiert) besitzt. Der Kunde gewährt hiermit dem Verkäufer (I) eine nicht-exklusive, unbefristete, unwiderrufliche, lizenzgebührenfreie, vollständig bezahlte, weltweite Lizenz zur Vervielfältigung, Verbreitung, Änderung und anderweitigen Nutzung und Darstellung der Kundendaten für interne Forschung und Produkt/Dienstleistung und zur Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen für den Kunden und (II) eine nicht ausschließliche, unbefristete, unwiderrufliche, gebührenfreie, vollständig bezahlte, weltweite Lizenz zur Reproduktion, Weitergabe, Modifikation und anderweitigen Nutzung und Anzeige von Kundendaten, die in die Aggregated Statistics integriert sind. „Kundendaten" sind, abgesehen von aggregierten Statistiken, Informationen, Daten und anderen Inhalten in irgendeiner Form oder Medium, die vom oder im Namen des Kunden oder eines Benutzers des Produkts oder der Dienstleistungen, die das Produkt oder Dienstleistungsgegenstand des Vertrags enthalten, an den Verkäufer übermittelt, weitergeleitet oder anderweitig bereitgestellt werden, die durch das Produkt oder die Dienstleistung oder die Nutzung des Produkts oder des Dienstes generiert werden, sofern diese Kundendaten personenbezogene Daten ausschließen. Nichts in der Vereinbarung schränkt die vom Kunden dem Verkäufer gewährten Rechte in einer anderen Vereinbarung ein.

21.2 Kundenfeedback Wenn der Kunde oder einer seiner Mitarbeiter oder Auftragnehmer Änderungen des Produkts oder der Dienstleistungen vorschlägt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf neue Funktionen oder Funktionen, die sich darauf beziehen, oder wenn er Anmerkungen, Fragen, Vorschläge oder ähnliches („Feedback") liefert, gibt der Verkäufer dieses Feedback frei, unabhängig von einer anderen Verpflichtung oder Beschränkung zwischen den Parteien, die ein solches Feedback regeln. Der Kunde tritt hiermit an den Verkäufer im Namen des Kunden und im Namen seiner Mitarbeiter, Auftragnehmer und/oder Vertreter alle Rechte, Ansprüche und Interessen an dem Feedback ab, und der Verkäufer kann in eigenem Ermessen und ohne Zurechnung oder Entschädigung für eine Partei, Ideen, Know-how, Konzepte, Techniken oder andere Rechte des geistigen Eigentums, die im Feedback enthalten sind, für jeden beliebigen Zweck verwenden, wobei der Verkäufer nicht dazu verpflichtet ist.

22. Aggregierte Statistiken

Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen im Vertrag oder einer sonstigen Geheimhaltungsvereinbarung zwischen den Parteien kann der Verkäufer die Nutzung des Produkts oder der Dienstleistungen durch den Kunden überwachen und Aggregierte Statistiken erstellen (wie unten definiert). Zischen dem Verkäufer und dem Kunden gelten alle Rechte, Rechtsansprüche und Beteiligungen an Aggregierten Statistiken und allen darin bestehenden geistigen Eigentumsrechte ausschließlich als dem Verkäufer zugehörig. Der Kunde erkennt an, dass der Verkäufer Aggregierte Statistiken auf der Grundlage von Kundendaten zusammenstellen kann, die aus der Nutzung des Produkts oder der Dienstleistungen des Kunden (oder seiner Kunden) erhoben werden. Der Kunde stimmt zu, dass der Verkäufer (I) Aggregierte Statistiken gemäß geltendem Recht öffentlich zugänglich machen und (II) in dem Umfang und in der nach geltendem Recht zulässigen Weise verwenden darf, vorausgesetzt, dass diese Aggregierten Statistiken nicht ausdrücklich den Kunden identifizieren. „Aggregierte Statistiken" sind Daten und Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung des Produkts oder der Dienstleistungen des Kunden (oder seiner Kunden), die vom Verkäufer im Aggregat verwendet werden und in denen der Kunde nicht direkt identifiziert werden kann, einschließlich der Erstellung statistischer und Leistungsdaten in Bezug auf die Bereitstellung und den Betrieb des Produkts und der Dienstleistungen des Verkäufers.

23. Einhaltung des geltenden Rechts

23.1 Branchenstandards Der Vertrag basiert auf Entwurf, Herstellung, Prüfung und Lieferung der Produkte und Dienstleistungen des Verkäufers gemäß: (I) seinen eigenen Konstruktionskriterien, Herstellungsprozessen und Verfahren sowie Qualitätssicherungsprogrammen; (II) Teilen der Branchenspezifikationen, Codes und Standards, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags gelten, wie dem Verkäufer angegeben; (III) des geltenden Rechts und (IV) aller im Vertrag festgelegten schriftlichen Bedingungen und Spezifikationen. Wenn einer der vorgenannten Punkte sich ändert, kann der Verkäufer die Produkte und Dienstleistungen einseitig ändern, um die Einhaltung des Vorstehenden sicherzustellen. Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt, den vereinbarten Preis, Liefer- /Leistungstermin oder Garantien einseitig zu ändern. Sollte eine solche Änderung den Verkäufer daran hindern, seine Verpflichtungen ohne Verletzung des geltenden Rechts zu erfüllen oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen unverhältnismäßig belasten oder ungleich unausgewogen machen, hat der Verkäufer auch das Recht, den Vertrag ohne jegliche Haftung zu kündigen.

23.2 Einhaltung der geltenden Gesetze Ungeachtet einer anderen Vertragsbestimmung halten die Parteien bei der Vertragserfüllung jederzeit alle geltenden Gesetze ein.

23.3 Bestechung und Korruption. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass er, seine Direktoren, Mitarbeiter oder Subunternehmer keine unangemessenen Vermögens- oder sonstigen Vorteile gegenüber Mitarbeitern des Verkäufers oder Dritter (einschließlich Beamter) anbieten, versprechen oder einen unangemessenen Vorteil im Zusammenhang mit dem Vertrag gewähren. Der Kunde wird alle geltenden Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung einhalten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das US Foreign Corrupt Practices Act und das UK Bribery Act) und hat angemessene präventive Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter und Subunternehmer die geltenden Gesetze einhalten.

24. Abtretung, Novation und Untervergabe von Aufträgen

Der Kunde darf den Vertrag nicht ganz oder teilweise abtreten oder kündigen, einschließlich durch Änderung der Struktur oder des Eigentums des Kunden, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers, die nicht unangemessen verzögert oder verweigert werden darf, vorausgesetzt, der Verkäufer ist berechtigt, diese Zustimmung in jedem Fall zurückzuhalten, wenn der Rechtsnachfolger/Innovationsnehmer keine angemessene finanzielle Leistungsfähigkeit aufweist, wenn dieser ein Wettbewerber oder potenzieller Wettbewerber des Verkäufers oder seiner verbundenen Unternehmen ist, wenn der Verkäufer-Konzern damit gegen geltendes Recht verstößt und/oder nicht dem Verhaltenskodex des Verkäufers entspricht. Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise an Dritte abzutreten, und der Verkäufer wird den Kunden in diesem Fall schriftlich informieren. Die Parteien vereinbaren, solche Unterlagen zu unterzeichnen, die erforderlich sind, um den zulässigen Abtretungen oder Novationen gemäß dieser Ziffer Wirkung zu verleihen. Im Falle einer Novation oder Abtretung durch den Kunden veranlasst der Kunde den Begünstigten aus dieser Novation/Abtretung, auf angemessene Aufforderung des Verkäufers, zusätzliche Zahlungssicherheit zu leisten. Jede Abtretung oder Novation, die gegen das Vorstehende verstößt, ist ungültig und wirkungslos für die Parteien.

25. Subunternehmer

Der Verkäufer ist berechtigt, seine Pflichten aus diesem Vertrag an Subunternehmer zu delegieren. Die Nutzung eines Subunternehmers entbindet den Verkäufer nicht von der Haftung aus diesem Vertrag für die Erfüllung der an Subunternehmer vergebenen Pflichten.

26. Änderungen

Jede Partei kann jederzeit Änderungen im Vertrag in Form eines Entwurfs einer Änderungsanordnung vorschlagen. Keine der Parteien ist verpflichtet, den Änderungsauftrag zu implementieren, bis beide Parteien schriftlich einer solchen Änderung zustimmen. Soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren, entsprechen die Preise für zusätzliche Arbeiten, die aus diesen Änderungen resultieren, dem jeweils aktuellen Zeit- und Materialpreis des Verkäufers.

27. Geltendes Recht

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Gerichtsbarkeit, in dem der Verkäufer ansässig ist, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (vormals als Wiener Kaufvertrag bezeichnet) ausdrücklich ausgeschlossen wird.

28. Beilegung von Rechtsstreitigkeiten

Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag oder seinem Gegenstand oder seiner Erstellung (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte in der Zuständigkeit und dem Bezirk, in dem der Verkäufer ansässig ist, und die Parteien unterwerfen sich hiermit unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte für diese Zwecke.

29. Allgemeine Bestimmungen

29.1 Gesamter Vertrag. Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen, Gewährleistungen und Verträge zwischen ihnen, sei es schriftlich oder mündlich, in Bezug auf ihren Gegenstand. Alle vorherigen Vereinbarungen, die von und zwischen den Parteien getroffen wurden, werden hiermit durch diesen Vertrag ersetzt.

29.2 Keine mündliche Änderung. Änderungen, Ergänzungen, Rücktritt, Verzicht oder sonstige Änderungen sind für jede Partei nur dann bindend, wenn sie schriftlich von ihren Bevollmächtigten vereinbart wurden. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie sich nicht auf Zusicherungen der anderen Partei, die nicht in diesem Vertrag enthalten sind, gestützt hat.

29.3 Salvatorische Klausel. Die Ungültigkeit der gesamten oder eines Teils des Vertrags berührt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Für den Fall, dass eine Bestimmung des Vertrages ungültig oder nicht durchsetzbar ist, wird nur der ungültige oder nicht durchsetzbare Teil der Bestimmung herausgezogen, und der Rest der Sätze, Klauseln und Bestimmungen bleiben in vollem Umfang gültig und durchsetzbar.

29.4 Überschriften. Überschriften der Ziffern und Paragraphen in diesem Vertrag dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung oder Auslegung einer Bestimmung des Vertrags. Anhang 1 - Länderspezifische Bestimmungen

I. DEUTSCHLAND

Für Kunden in Belgien gilt zusätzlich zu oder abweichend von den Geschäftsbedingungen Folgendes:

a. Ersetzung von Ziffer 1.2 (a)

Für jeden in Deutschland ansässigen Kunden ersetzt diese Ziffer 1.2(a) die gleichwertige Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ziffer 1.2 (a) wie folgt:

Ein Verweis auf eine Person umfasst Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

b. Änderung der Ziffer 3.1

Für jeden in Deutschland ansässigen Kunden ersetzt und ändert der folgende Satz den entsprechenden Satz der Nutzungsbedingungen in Ziffer 3.1 wie folgt:

Sollte nach Abschluss des Vertrages eine Änderung bei Rohstoffpreisen, Arbeits- oder Herstellungskosten, Wechselkursschwankungen, Erhöhungen von Steuern, Löhnen, Abgaben, Beiträgen jeglicher Art auftreten, seien sie durch die Regierung auferlegt oder nicht, ist der Verkäufer berechtigt, den vereinbarten Preis einseitig zu ändern.

c. Änderung der Ziffer 4.3

Für jeden in Deutschland ansässigen Kunden ersetzt und ändert der folgende Satz den entsprechenden Satz der Nutzungsbedingungen in Ziffer 4.3 wie folgt:

Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer oder einem verbundenen Unternehmen des Verkäufers nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung oder einer anderen Zahlungsaufforderung nachkommt, unabhängig davon, ob die Verpflichtung gemäß dem Vertrag oder einem anderen Vertrag mit dem Verkäufer oder mit einem der verbundenen Unternehmen des Verkäufers besteht, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen und bis alle ausstehenden Beträge und verspätete Gebühren, falls vorhanden, gezahlt wurden:

d. Änderung der Ziffer 5.2

Für jeden in Deutschland ansässigen Kunden ersetzt und ändert der folgende Satz den entsprechenden Satz der Nutzungsbedingungen in Ziffer 5.2 wie folgt:

Sofern nicht anders vereinbart, werden alle Produkte spätestens 5 Wochen nach dem Datum geliefert, an dem der Verkäufer die Bestellung annimmt.

Der Verkäufer wird die Lieferung nicht verzögern, wenn ein Lieferant dem Verkäufer aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen, nicht rechtzeitig beliefert wird und der Verkäufer ein mit dem Lieferanten verbundenes Sicherungsgeschäft abgeschlossen hat.

e. Ersatz von Ziffer 5.2

Für jeden in Deutschland ansässigen Kunden ersetzt und ändert der folgende Satz den entsprechenden Satz der Nutzungsbedingungen in Ziffer 5.2 wie folgt:

Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern ihre Annahme für den Kunden nicht unzumutbar ist, insbesondere wenn die Lieferung der übrigen bestellten Produkte gewährleistet ist und die Teillieferung für den Kunden keinen wesentlich erhöhten Aufwand oder Zusatzkosten mit sich bringt (es sei denn, der Verkäufer erklärt sich bereit, diese Kosten zu tragen).

f. Änderung der Ziffer 7.2

Für jeden in Deutschland ansässigen Kunden ersetzt und ändert der folgende Satz den entsprechenden Satz der Nutzungsbedingungen in Ziffer 7.2 wie folgt:

7.2 Garantie (Gewährleistung). Der Verkäufer garantiert(gewährleistet), dass die Produkte für einen Zeitraum von 12 (zwölf) Monaten ab dem Versanddatum frei von Sachmängeln sind. Diese Beschränkung gilt jedoch nicht, wenn (i) ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder (ii) eine Garantie für die Beschaffenheit eines Produkts gegeben wurde (in diesem Zusammenhang gilt gegebenenfalls die in der Garantie festgelegte Garantie und/oder Verjährungsfrist). Im Falle von Schadensersatzansprüchen gilt diese Beschränkung ferner nicht in folgenden Fällen: (I) die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, (II) die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (III) Vorsatz, (IV) grobe Fahrlässigkeit seitens der Organe oder leitenden Angestellten des Verkäufers.

g. Ergänzung zu Ziffer 7.3

Für jeden in Deutschland ansässigen Kunden ersetzt und ändert der folgende Satz den entsprechenden Satz der Nutzungsbedingungen in Ziffer 7.3 wie folgt:

Sonstige Mängelansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind unbeschadet etwaiger nach Ziffer 16 beschränkter Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

h. Änderung der Ziffer 7.10

Für jeden in Deutschland ansässigen Kunden ersetzt oder ändert diese Ziffer 7.10 die äquivalente Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ziffer 7.10 wie folgt:

7.10 Entschädigung. Der Kunde hat den Verkäufer von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Ausgaben, Schäden und Verlusten (einschließlich aller direkten, indirekten oder Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Reputationsverlust und allen Zinsen, Strafen und sonstigen professionellen Kosten und Ausgaben) freizustellen, die dem Verkäufer durch Verschulden des Kunden im Zusammenhang mit Ansprüchen gegen den Verkäufer oder ein Mitglied seiner Gruppe für tatsächliche oder vermeintliche Verletzung der geistigen Eigentumsrechte eines Dritten entstehen, die aus oder im Zusammenhang mit der Verwendung von Materialien oder Spezifikationen durch den Verkäufer entstehen, die der Kunde dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat, insbesondere im Zusammenhang mit der Vorfertigung oder Montage von Fertigprodukten.

i. Ersatz von Ziffer 16.1

Für jeden in Deutschland ansässigen Kunden ersetzt oder ändert diese Ziffer 1.i. die äquivalente Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ziffer 16.1 wie folgt:

Die Haftung des Verkäufers für einfache Fahrlässigkeit ist auf Schäden beschränkt, die sich aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ergeben, deren Erfüllung Voraussetzung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ist und unter Beachtung dessen der Vertragspartner auf die Richtigkeit vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt gleichermaßen für alle Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeitern oder Vertretern des Verkäufers verursacht werden, die nicht Organe oder leitende Angestellten des Verkäufers sind.

j. Ersatz von Ziffer 16.3

Für jeden in Deutschland ansässigen Kunden ersetzt oder ändert diese Ziffer 1.j. die äquivalente Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ziffer 16.3 wie folgt:

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen des Kunden (I) wegen arglistig verschwiegener Mängel, (II) für Mängel, die durch eine Garantie, die in Bezug auf die Beschaffenheit eines Produkts (in diesem Zusammenhang, ggf. die Garantie und/oder Verjährungsfrist der in der Garantie festgelegten Garantie) übernommen wurden, (III) nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, (IV) für Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsschäden (V) für Vorsatz oder (VI) für grobe Fahrlässigkeit seitens der Organe oder leitenden Angestellten des Verkäufers.

k. Neue Abschnitte 16.4 - 16.6

Für alle in Deutschland ansässigen Kunden wird diese Ziffer 1.k. der Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ziffer 16 wie folgt hinzugefügt:

16.4 Die Verjährungsfrist beträgt in Fällen von Ziffer 16.1 zwei Jahre ab dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen Kenntnis erlangt hat, die den Anspruch begründen. Unabhängig von der Kenntnis des Kunden erlischt der Anspruch drei Jahre nach Eintritt des Ereignisses, das auf den Schaden zurückzuführen ist. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche richtet sich nach Ziffer 7.2.

16.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber den leitenden Angestellten, Führungskräften, Mitarbeitern oder Vertretern des Verkäufers.

16.6 Für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die vorstehenden Beschränkungen von Schadensersatzansprüchen entsprechend.

Anforderungsprofil für Transporte