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Online Schachtkonfigurator
 

Bedingungen zur Nutzung der Online-Berechnungen

z.B. von SoundCheck

Wavin GmbH ("wir", "uns" oder "unsere"), ist ein in Deutschland mit Sitz in Twist, Emsland, Niedersachsen. Unsere Hauptgeschäftsadresse ist Industriestraße 20, 49767 Twist. Unsere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet: DE 811202622. Wir betreiben das webbasierte Zugangsportal unter: https://www.wavin.com/de-de/wavin-portal ("Wavin Portal"). Unter dieser URL werden die Online-Berechnungen zur Nutzung aufgeführt.

Die Vereinbarung

  1. Definitionen

    In diesem Standard-Lizenzvertrag werden die folgenden Begriffe in der jeweils genannten Bedeutung verwendet:

    „Partnerunternehmen“ sind alle Geschäftseinheiten, die jede der Parteien jeweils leiten bzw. die von jeder der Parteien oder die zusammen mit einer der Parteien geleitet werden können; „Online-Berechnungen“ sind folgende, auf der Website nutzbare Inhalte:

    a) SoundCheck


    „Geistige Eigentumsrechte“ 
    sind Patente, Gebrauchsmuster, Rechte an Erfindungen, Urheberrechte und die damit verbundenen Rechte, Markenzeichen, Markennamen und Domain-Namen, Rechte an immateriellen Geschäftswerten, das Recht auf Klage wegen unlauteren Wettbewerbs; Rechte an Entwicklungen, Computersoftware und Datenbanken; das Recht auf Geheimhaltung von Informationen (einschließlich Fachwissen und Geschäftsgeheimnissen) sowie alle weiteren Geistigen Eigentumsrechte, darunter das Anmelden von Eigentumsrechten (sowie das Recht auf Anmeldung und Erteilung dieser Rechte), die Erneuerung und Erweiterung solcher Rechte, das Recht auf Inanspruchnahme der Priorität solcher und aller ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzarten, die heute oder in Zukunft weltweit bestehen;


    „Daten des Lizenznehmers“
     sind die vom Lizenznehmer auf den Websites angegebenen Daten sowie die vom Lizenznehmer genutzen Online-Berechnungen;


    „Websites“
     sind alle Websites, die Wavin gehören und dem Anwender Online-Berechnungen zur Verfügung stellen.


  2. Lizenz

    2.1 Der Lizenznehmer erkennt an, dass Wavin oder die jeweiligen Drittlizenzgeber (sofern zutreffend) alle Geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Online-Berechnungen besitzen.

    2.2 Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Standard-Lizenzvertrags gewährt Wavin dem Lizenznehmer unentgeltlich eine widerrufbare, nicht exklusive und nicht übertragbare Lizenz für die Nutzung der Online-Berechnungen.

    2.3 Sofern in diesem §0 nicht ausdrücklich etwas anders bestimmt wird, ist der Lizenznehmer nicht berechtigt (und darf auch Dritten nicht erlauben),

    (a) die Online-Berechnungen zu anderen Zwecken als der Erstellung einer Wavin Lösung zu nutzen;

    (b) die Online-Berechnungen vollständig oder in Teilen zu kopieren, anzupassen, zu rekonstruieren, zu dekompilieren, zu dekonstruieren, zu modifizieren, anzupassen oder zu korrigieren;

    (c) die Online-Berechnungen, sofern sie nicht Teil einer Wavin Lösung sind, vollständig oder in Auszügen zu kopieren oder Dritten zugänglich zu machen oder

    (d) beliebige Online-Berechnungen in irgendeiner Weise kommerziell zu nutzen.

    2.4 Der Lizenznehmer sichert zu, dass weder er noch seine Mitarbeiter:

    (a) diese Lizenz mit allen ihren Nutzen und Lasten ganz oder teilweise unterlizenzieren, übertragen oder übernehmen;

    (b) zulassen, dass die die Online-Berechnungen Gegenstand von Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen werden oder dass

    (c) irgendwelche Markenzeichen sowie Eigentums- oder Urheberrechtshinweise, mit denen die Online-Berechnungen versehen sind, entfernt oder verändert oder vernichtet werden;

    (d) in irgendeiner anderen Weise mit beliebigen Rechten und Pflichten, die er oder seine Mitarbeiter im Rahmen dieser Lizenz erwerben, handeln werden.

    2.5 Wavin kann jederzeit:

    (a) beliebige seiner Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dieser Lizenz unterlizenzieren, übertragen, übernehmen, belasten oder anderweitig damit handeln. Überträgt Wavin irgendeines seiner Rechte im Zusammenhang mit dieser Lizenz, darf das Unternehmen jegliche Information, die es besitzt und die sich auf diese Lizenz oder ihren Gegenstand bezieht, an die Person, der die Rechte übertragen werden, weitergeben;

    (b) diesen Standard-Lizenzvertrag ändern oder ergänzen. Sie sollten daher vor jeder Nutzung der die Online-Berechnungen dieses Dokument sorgfältig durchlesen, um sich über die zu diesem aktuellen Zeitpunkt geltenden Bestimmungen zu informieren.


  3. Rechte und Pflichten der Parteien

    3.1 Der Lizenznehmer ist jederzeit zuständig/verantwortlich für:

    (a) die ordnungsgemäße Nutzung der Online-Berechnungen auf seinen Computern und allen Computern seiner Mitarbeiter;

    (b) die ordnungsgemäße firmeninterne Verbreitung von Updates und Mitteilungen über die Online-Berechnungen;

    (c) die Aktualisierung der Online-Berechnungen, sofern und in der Weise, in der er von Wavin dazu aufgefordert wird;

    (d) die Bereitstellung zusätzlicher Informationen, wenn Wavin diese benötigt, um die Identität des Lizenznehmers festzustellen;

    (e) die umgehende Meldung jeglicher Fehler oder Fehlfunktionen der Online-Berechnungen an Wavin; und der Lizenznehmer muss Wavin oder die von Wavin beauftragten Dritten beim Nachvollzug der Probleme durch Auskünfte unterstützen.

    3.2 Der Lizenznehmer sichert zu, dass er sich bei der Nutzung der Online-Berechnungen strikt an die Anweisungen von Wavin hält und alle anwendbaren, von den lokalen Behörden verfügten Vorgaben und Regulierungen einhält. Der Lizenznehmer akzeptiert, dass die Steuerungslogik (Anschlussmöglichkeiten) einer mithilfe der Online-Berechnungen entwickelten Konstruktion möglicherweise nicht den lokalen Vorschriften entspricht. In diesem Fall muss der Lizenznehmer seine Konstruktion an die lokalen Vorschriften anpassen.

    3.3 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, Wavin jede nicht autorisierte Nutzung der Online-Berechnungen sowie eine drohende Verletzung der entsprechenden Geistigen Eigentumsrechte umgehend zu melden, sobald er Kenntnis von einer solchen (vermuteten) nicht autorisierten Nutzung oder Verletzung erhält. Der Lizenznehmer muss unverzüglich und unentgeltlich alle Informationen zu Verfügung stellen, die Wavin für erforderlich und wünschenswert hält, um gegen einen solchen Verstoß oder eine solche Verletzung vorgehen zu können. Der Lizenznehmer muss Wavin und seine Partnerunternehmen in enger Zusammenarbeit vollumfänglich bei der Durchsetzung oder Verteidigung der Online-Berechnungen und der damit verbundenen Geistigen Eigentumsrechte unterstützen.

    3.4 Wavin ist berechtigt, ohne vorherige Mitteilung an den Lizenznehmer bzw. ohne dessen Zustimmung Neue Versionen der Online-Berechnungen herauszugeben. Wavin wird sich nach Kräften bemühen, den Lizenznehmer per E-Mail über die bevorstehende Veröffentlichung einer Neuen Version zu informieren. Der Lizenznehmer gewährleistet, dass eine solche Neue Version ordnungsgemäß an alle Nutzer der Online-Berechnungen verteilt und von den Nutzern installiert wird. Der Lizenznehmer nutzt immer nur die aktuellste Version der Online-Berechnungen, damit er unter anderem nicht Gefahr läuft, für seine Entwürfe veraltete Online-Berechnungen zu verwenden, die sich auf nicht mehr von Wavin angebotene Komponenten beziehen.

    3.5 Wavin ist berechtigt, die Daten des Lizenznehmers zu den in diesem Vertrag beschriebenen Zwecken zu speichern und zu nutzen. Wavin wird in diesem Zusammenhang die gleichen Datenschutz- und Cookie-Richtlinien anwenden, die auch für die Besucher seiner Websites gelten.


  4. Keine Gewährleistung

    4.1 Alle Bedingungen, Gewährleistungen oder anderen Konditionen, die möglicherweise auf die Geschäftsbeziehung der Parteien anwendbar sind und per Gesetz, Common Law oder anderweitig in dieser Lizenz oder beliebigen Nebenverträgen impliziert sind, werden hiermit ausgeschlossen. Das gilt auch für stillschweigend enthaltene Bedingungen, Gewährleistungen oder andere Konditionen, die sich auf die gute Qualität, die Eignung für einen bestimmten Zweck oder die Anwendung gebotener Sorgfalt und Fachkenntnis beziehen.

    4.2 Der Lizenznehmer erkennt an, dass er hinsichtlich der gewünschten Ergebnisse selbst für die Auswahl der geeigneten Online-Berechnungen verantwortlich ist und dass die Online-Berechnungen nicht speziell für die individuellen Anforderungen des Lizenznehmers entwickelt wurden.


  5. Haftungsbeschränkung

    5.1 Der Lizenznehmer erkennt an, dass Wavin die Nutzung der Online-Berechnungen durch den Lizenznehmer nur in der in § 3.2 beschriebenen Weise kontrolliert, überwacht, überprüft oder anderweitig unterstützt.

    5.2 Wavin haftet im gesetzlich zulässigen, größtmöglichen Umfang nicht für jegliche indirekten oder direkten Verluste, Auslagen, Kosten oder Schäden jedweder Art, die dem Lizenznehmer möglicherweise durch die (Nutzung der) Online-Berechnungen entstehen.

    5.3 Der Lizenznehmer erklärt sich bereit, Wavin auf eigene Kosten bezüglich jeglicher Verluste, Kosten, Auslagen (einschließlich Anwaltshonorare), Schäden und Forderungen, die aus welchem Grund auch immer direkt oder indirekt durch das Verhalten des Lizenznehmers, seiner Partnerunternehmen oder seiner Mitarbeiter im Zusammenhang mit den Online-Berechnungen entstehen können, zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten.

    5.4 Im Sinne dieses § 5 sind in jeder Bezugnahme auf „Wavin“ in diesem Paragraphen auch alle Mitarbeiter, Auftragnehmer und Lieferanten von Wavin und seinen Partnerunternehmen eingeschlossen; alle hier gemäß § 0 genannten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse sind auch auf diese Personen anzuwenden.


  6.  Vertragsdauer und Kündigung

    6.1 Wavin kann diesen Standard-Lizenzvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung, ohne weitere Erklärung oder Folgen, per schriftlicher Mitteilung an den Lizenznehmer kündigen.

    6.2 Jede explizite oder implizite Bestimmung dieses Standard-Lizenzvertrags, die nach dessen Ende oder Kündigung in Kraft bleiben oder in Kraft treten soll, behält ihre Rechtskraft und -wirkung.

    6.3 Von der Kündigung dieses Standard-Lizenzvertrags unberührt bleiben alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Rechte, Rechtsmittel, Pflichten oder Forderungen der Parteien; dies gilt auch für das Recht auf Schadenersatz aufgrund irgendeines Verstoßes gegen diesen Standard-Lizenzvertrag, das vor dem bzw. am Tag der Kündigung besteht.

    6.4 Wird dieser Vertrag gekündigt:

    (a) sind die dem Lizenznehmer im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte hinfällig;

    (b) stellt der Lizenznehmer alle Aktivitäten ein, deren Ausübung ihm diese Lizenz gestattet hat;

    (c) wird der Lizenznehmer umgehend alle BIM-Inhalte, die sich in seinem Besitz befinden, die er verwahrt oder über die er verfügt, zerstören oder an Wavin zurückgeben. Falls er die Inhalte zerstört, muss er Wavin einen entsprechenden Nachweis vorlegen.


  7. Vertraulichkeit und Offenlegung

    Für die Dauer dieses Vertrags und darüber hinaus ist der Lizenznehmer verpflichtet, alle vertraulichen Informationen (auch Geschäftsgeheimnisse und wirtschaftlich wertvolle Informationen mit Bezug auf die Online-Berechnungen), die der Lizenznehmer möglicherweise von Wavin erhält und die sich auf Wavin oder beliebige seiner Partnerunternehmen beziehen, geheim zu halten und sie weder für seine eigenen Zwecke (abgesehen von der Anwendung dieser Lizenz) zu nutzen noch ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Wavin Dritten offenzulegen (außer seinen Beratern oder den Gerichts- bzw. Regulierungsbehörden oder in den Fällen, in denen die Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist). Diese Vorschrift gilt nicht, wenn die besagten Informationen zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentliches Gemeingut oder dem Lizenznehmer bekannt sind oder wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen diesen Lizenzvertrag öffentlich bekannt werden oder dem Lizenznehmer rechtmäßig durch Dritte bekannt gegeben werden. Der Lizenznehmer muss geeignete Vorkehrungen treffen, die eine unzulässige Offenlegung der genannten Informationen verhindern.

  8. Rechte Dritter

    8.1 Wavin und die Drittlizenzgeber können die Bestimmungen dieses Standard-Lizenzvertrags gemäß diesem § 0 durchsetzen.

    8.2 Es gilt als vereinbart, dass Wavin und die Drittlizenzgeber im Rahmen dieses Standard-Lizenzvertrags von Haftungsausschlüssen und -beschränkungen profitieren, vorausgesetzt, dass ausschließlich Wavin die aufgrund dieser Lizenz bestehenden Rechte der Drittlizenzgeber im Namen der Dritten durchsetzt. Wavin ist jedoch nicht verpflichtet, die erwähnten Rechte durchzusetzen und kann alle diesbezüglichen Verfahren in eigenem Ermessen anstrengen oder auch nicht.

    8.3 Sofern in § 8.1 und § 8.2 nichts anderes verfügt wird, können nur die Vertragsparteien beliebige Bestimmungen dieses Standard-Lizenzvertrags durchsetzen; bestehende Rechte oder verfügbare Rechtsmittel Dritter bleiben hiervon jedoch unberührt.

     

  9. Allgemeines

    9.1 Salvatorische Klausel: Sollte irgendeine Bestimmung dieses Standard-Lizenzvertrags nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien einigen sich in diesem Fall auf eine gültige Bestimmung, die der Bedeutung oder Absicht der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

    9.2 Mitteilungen: Zur Kontaktaufnahme mit Wavin senden Sie bitte eine E-Mail an info@wavin.de.

    9.3 Verzicht: Falls eine Partei ein Recht oder ein Rechtsmittel, das ihr nach diesem Standard-Lizenzvertrag zusteht, nicht oder verspätet anwendet oder ausübt, kann dieser Umstand nicht als Verzicht auf das besagte Recht oder Rechtsmittel ausgelegt werden. Macht eine Partei den Verstoß gegen eine Bestimmung dieses Standard-Lizenzvertrags nicht geltend, bedeutet das nicht, dass künftige Verstöße gegen die gleiche oder eine andere Bestimmung nicht mehr geltend gemacht werden können.

    9.4 Gesamte Vereinbarung: Dieser Standard-Lizenzvertrag stellt die gesamte Vereinbarung und Verabredung der Parteien zu diesem Gegenstand dar und ersetzt alle anderen diesbezüglichen (schriftlichen oder mündlichen) Vereinbarungen oder Verabredungen der Parteien.

    9.5 Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Hat der Lizenznehmer seinen Hauptsitz in einem der folgenden Länder: Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Ungarn, Niederlande, Norwegen, Schweden oder England und Wales, unterliegt dieser Standard-Lizenzvertrag ausschließlich den Gesetzen des Landes, in dem der Lizenznehmer seinen Hauptsitz hat. Alle Rechtsstreitigkeiten sind in diesem Fall ausschließlich vor den zuständigen Gerichten in diesem Land zu verhandeln.

    9.6 Hat der Lizenznehmer seinen Hauptsitz in einem anderen als den oben in § 9.5 genannten Ländern, kommt ausschließlich das niederländische Recht zur Anwendung. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Standard-Lizenzvertrag werden dann von einem nach den Regeln des Nederlands Arbitrage Instituut (Niederländisches Schiedsgericht) benannten Schiedsrichter nach den Regeln dieses Schiedsgerichts endgültig beigelegt. Ort des Schiedsverfahrens ist Rotterdam, Niederlande. Das Verfahren wird auf Englisch geführt.

    9.7 Die englische Ausführung dieses Standard-Lizenzvertrags gilt in jedem Fall als die ursprüngliche Vereinbarung der Parteien und ist das vorrangige Rechtsinstrument. Bei Unstimmigkeiten zwischen der englischen Ausführung dieses Standard-Lizenzvertrags und irgendeiner späteren Übersetzung in eine beliebige andere Sprache hat die englische Version Vorrang.

License agreement

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