Änderung der bauaufsichtlichen Zulassung
Mit Ablauf der Gültigkeit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (Z-19.17-1924) am 01.11.2018 wird auch diese vom zuständigen Deutschen Institut für Bautechnik auf eine „allgemeine Bauartengenehmigung“ (aBG) mit neuer „Zulassungsnummer“ umgestellt werden.
Sollten Sie das nun gekaufte Produkt noch vor dem 02.11.2018 montieren, so dürfen Sie dies noch gemäß der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-19.17-1924 tätigen.
Für eine Montage nach dem 01.11.2018 hingegen ist die Nutzung gemäß der dann gültigen aBG (mit aktuell noch unbekannter Nummer) vorgesehen.
Wir bestätigen Ihnen hiermit die Baugleichheit der Brandschutzmanschetten gemäß der bisherigen Zulassung Z-19.17-1924 mit denen der ETA-18/0518.
Sollten Sie den ab 02.11.2018 geltenden neuen Verwendbarkeitsnachweis (allgemeine Bauartengenehmigung Z-19.53-2307) noch nicht vorliegen haben, so fordern Sie diese bei uns an oder laden diese von unserer Website herunter.
Neue Schilder zur Kennzeichnung von nach dem 01.11.2018 hergestellten Abschottungen können Sie bei Bedarf ebenso anfordern, wenn in Ihrer Lieferung noch die bisherigen gemäß bauaufsichtlicher Zulassung Z-19.17-1924 beiliegen.